AGB's
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Campingpark, Hofgut-Schönerlen, 56244 Steinen
Die bestätigten An- und Abreisetermine sind verbindlich. Die Platzleitung behält sich das Recht vor, den gewünschten Platz bei wichtigem Grund, neu zu zuweisen. Buchungsanfragen von alleine reisenden Jugendlichen unter 18 Jahre sind nicht zugelassen und werden vom Campingpark Hofgut- Schönerlen storniert!
Eine Buchung ist für den Campingpark erst mit dem Eingang der Anzahlung verbindlich. Diese kann, wie in der Vorreservierung angegeben, per Banküberweisung oder Onlinezahlung per Kreditkarte erfolgen. Anzahlungen sind pro reserviertem Platz mit mind. 25,00 € (in der Hauptsaison 50,00 €) pro angefangener reservierter Woche gültig. Die Restzahlung aller Leistungen sind von Ihnen als Gast vor der Abreise ohne Abzug in bar, per Bank-, VISA oder MasterCard zu entrichten.
Treten Sie vom Vertrag zurück, wird eine Entschädigung gemäß § 537 Abs. 1 BGB nach folgender Aufstellung fällig:
Rücktritt bis 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn behalten wir die Anzahlung als Entschädigung, Rücktritt 13 – 7 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn berechnen wir 50 % des Buchungspreises.
Bei einer späteren Stornierung, späteren Anreise, vorzeitigen Abreise, oder treten Sie Ihre Reise ohne uns davon in Kenntnis zu setzen nicht an, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Buchungspreis (100% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises).
Für unsere Mieteinheiten gilt folgendes:
Alle Preise inklusive Endreinigung, Strom, Duschen, Müllgebühr und Wasser je Caravan oder Mobilheim. In der Heizperiode wird der Verbrauch von Gas zusätzlich berechnet! Buchung gegen Anzahlung von 40% des Mietpreises. Restzahlung 29 Tage vor Mietbeginn.
Stornogebühren bei Rücktritt/Nichtantritt:
Bis 43 Tage vorher 10%, 42-29 Tage vorher 50%, 28-2 Tage vorher: 80%, 1 Tag vorher:100%
Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskostenversicherung.
Alle angegebenen Preise enthalten die jeweils geltende Mehrwertsteuer. Bei Änderung der Mehrwertsteuer behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit muss dieser Rücktritt aber schriftlich per E-Mail
Für die vertraglichen Leistungen gelten die aktuellen Veröffentlichungen. Telefonische, mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.
Für die Benutzung des Campingplatzes gilt unsere Campingplatzordnung in der jeweils geltenden Fassung. Diese hängt an der Rezeption aus. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen. Es besteht die Verpflichtung, den gesamten Aufenthalt zu bezahlen.
Ein Aufenthalt von Jugendlichen ist nur in Begleitung von mindestens 1 Erwachsenen erlaubt.
Im Speziellen möchten wir auf folgende Punkte hier hinweisen:
Besuch: Es darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz benutzen! Besucher dürfen erst nach Anmeldung in der Rezeption den Platz betreten.
Haftung: Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Der Campingpark Hofgut-Schönerlen übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Beeinflussung durch höhere Gewalt z.B. Unwetter, schließt jede Haftung aus.
Foto- und Videoarbeiten: Es besteht die Möglichkeit, dass während Ihres Aufenthalts Bild- und Tonaufnahmen durchgeführt werden. Falls Sie diese nicht möchten, bitten wir Sie, uns dieses gleich mitzuteilen.
Zusatz Mobilheime/Mietobjekte: Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Zelte oder sonstige Aufbauten auf der Fläche der Mietobjekte bedürfen der Absprache! Während des Aufenthaltes obliegt Ihnen die laufende Reinigung. Das Objekt ist vor Abreise von Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirres, der Kochtöpfe, der Bestecke usw. die Entleerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie (Glasabfälle, Plastik). Vor Abreise muss eine Schlüsselübergabe in der Rezeption erfolgen. Bei nicht ausreichender Übergabe, bei Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter eine Nachberechnung erstellen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Campingpark unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Für die Benutzung des Campingplatzes gilt unsere Campingplatzordnung in der jeweils geltenden Fassung.